Geismann, Georg (1997) Die Grundlegung des Vernunftstaates der Freiheit durch Hobbes. Jahrbuch für Recht und Ethik, 5. pp. 229-266.
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Abstract
Mit Hobbes, der in dieser Hinsicht die Neuzeit eröffnet, vollzieht sich eine Revolution im rechtsphilosophischen Denken. Diese Revolution setzt ein mit der Erkenntnis, daß sich die Menschheit von Natur unausweichlich in einem Zustand des Krieges aller mit allen befindet. Selbst in dem Kreise scharfsinniger Gelehrter, in welchem Hobbes während seines 11jährigen Exils in Paris verkehrte, scheint die Aristotelische Lehre vom Menschen als "zoon politikon" unumstößlich gewesen zu sein. Jedenfalls muß Hobbes (wohl begründete) These, der Mensch tauge "von Natur" so wenig zur politischen Gemeinschaft, und das heißt: zum Frieden, daß ihm vielmehr umgekehrt der Krieg natürlich sei, ein Skandal gewesen sein. Und gewiß verdankt Hobbes dieser These den Ruf, er habe den Menschen für eine Art von Wolf gehalten.
In Wirklichkeit ist für Hobbes5 nicht nur generell der Mensch nicht von Natur böse; sondern auch speziell der böse Mensch ist es nicht einfach von Natur. Vielmehr ist auch er wie alle Menschen zunächst bloß Tier (animal) mit dessen Triebnatur und den daraus natürlich erwachsenden Begierden und Leidenschaften, die als natürliche weder gut noch böse sind; und erst bestimmte, durch sie bedingte Handlungen können böse sein (wenn sie nämlich schädlich und überdies pflichtwidrig sind).
Item Type: | Article |
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Uncontrolled Keywords: | Naturzustand, Kontraktualismus |
Subjects: | Philosophie > Philosophische Disziplinen > Gesellschaftsphilosophie, politische Philosophie, Rechtsphilosophi Philosophie > Geschichte der Philosophie > d) 17.Jahrhundert d) 17.Jahrhundert |
Depositing User: | sandra subito |
Date Deposited: | 06 Dec 2020 12:58 |
Last Modified: | 06 Dec 2020 12:58 |
URI: | http://sammelpunkt.philo.at/id/eprint/2363 |
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- Die Grundlegung des Vernunftstaates der Freiheit durch Hobbes. (deposited 06 Dec 2020 12:58) [Currently Displayed]