Mueller, Andreas (2002) Zum Primat der juristischen Person im internationalen Recht – Zugleich ein Beitrag zur "Rehabilitierung" der natürlichen Person als Völkerrechtssubjekt. In: UNSPECIFIED Austrian Ludwig Wittgenstein Society, pp. 176-178.
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Abstract
Es ist für die uns geläufigen Rechtsordnungen
durchaus nichts Ungewöhnliches, dass von den Menschen
unterschiedenen Gebilden Rechtssubjektivität oder –
persönlichkeit zuerkannt wird, dh die Fähigkeit, als solche
Träger von Rechten und Pflichten zu sein; damit tritt neben
die erste Gruppe der natürlichen eine zweite der
moralischen oder juristischen Personen (vgl beispielsweise
§ 26 ABGB).
Dies gilt auch für das Völkerrecht, wobei wir neben
diesen uns vertrauten Begriff gleich eingangs – worauf
schon Immanuel Kant nachdrücklich hingewiesen hat (MS
VI,343) – den wohl treffenderen und auch anderen
Sprachen geläufigeren (zB public international law, droit
international public) des internationalen Rechts stellen
wollen. Schon aus dieser Bezeichnung allein leuchtet
hervor, dass es hierbei vorrangig um die rechtlichen
Beziehungen inter nationes, also zwischen den Staaten
geht: Da es sich bei diesen um Rechtssubjekte,
offensichtlich aber um keine natürlichen Personen handelt,
müssen sie als juristische Personen qualifiziert werden.
Tertium non datur.
Item Type: | Book Section |
---|---|
Uncontrolled Keywords: | Rechtssubjektivität; natürliche Personen; juristische Person; Kant, I.; |
Subjects: | Philosophie > Philosophische Journale, Kongresse, Vereinigungen > Wittgenstein Symposium Kirchberg, Pre-Proceedings > Kirchberg 2002 Philosophie > Philosophische Disziplinen > Angewandte Ethik > Sozialethik, Rechtsethik, Wirtschaftsethik, Politische Ethik, Medien- und Informationsethik |
Depositing User: | Wolfgang Heuer |
Date Deposited: | 06 Dec 2020 14:24 |
Last Modified: | 06 Dec 2020 14:24 |
URI: | http://sammelpunkt.philo.at/id/eprint/2924 |