Bordat, Josef Interventionismus und Justiziabilität. Der neue Krieg erfordert ein neues Friedensvölkerrecht. Sammelpunkt. Elektronisch archivierte Theorie. (Unpublished)
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Abstract
Nach dem Zusammenbruch der bipolaren Weltordnung hat sich der Begriff des Krieges gewandelt, von der gewaltsamen Auseinandersetzung souveräner Staaten zur Gewalt, die von nicht-staatlichen Gruppen (Bürgerkriegsparteien, Clans, Terroristen) ausgeübt wird. Dem neuen Krieg kann nur mit einem neuen Völkerrecht begegnet werden. Neue Formen der Gewalt stellen Herausforderungen für die Weltgemeinschaft dar, die Lücken im globalen Rechtssystem zu schließen und mit einer Strafgerichtsbarkeit und einem Interventionsmechanismus für den juristischen und militärischen Rahmen zu sorgen, in dem die Vereinten Nationen den neuen Kriegsherren wirksam entgegentreten kann. Dem entsprechen politische Anstrengungen zur Reform des Völkerrechts, die auf einem Paradigmenwechsel von der Souveränität zur Humanität basieren: Das Gewaltverbot der UN-Charta, die noch den alten Kriegsbegriff unterstellt, soll einem Interventionsrecht (Responsibility to Protect) weichen, wie es die International Commission on Intervention and State Sovereignty (ICISS) vorschlägt und wie es in jüngsten UN-Dokumenten wirksam wird. Gleichzeitig sollen die Menschenrechte, deren Allgemeine Erklärung (1948) lediglich Appellcharakter hat, durch die Justiziabilität von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (1998) geschützt werden.
Item Type: | Article |
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Subjects: | Philosophie > Philosophische Disziplinen > Gesellschaftsphilosophie, politische Philosophie, Rechtsphilosophi |
Depositing User: | Renate Kappes |
Date Deposited: | 06 Dec 2020 15:13 |
Last Modified: | 06 Dec 2020 15:13 |
URI: | http://sammelpunkt.philo.at/id/eprint/3245 |