Hennig, Boris (2003) Schuld und Gewissen bei Abelard. Dialektik (1). pp. 129-143.
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Abstract
Exzerpt: Dass der Schuldige prinzipiell Zugehöriger der Gemeinschaft bleibt, führt dazu, dass das Vorliegen eines Schuldbewusstseins unverzichtbar wird. Wenn es zur Schuld gehört, dass sie nicht unmittelbar zur Ausgrenzung aus der Gemeinschaft führt, sie ihn also in dieser Weise nicht existenziell betrifft, muss der Bezug des Handelnden zu der ihm angelasteten Tat auf andere Weise gefestigt werden. Die Beziehung des Täters zu seiner Tat gewinnt gerade dadurch an Bedeutung, dass sie nicht mehr zur letzten Konsequenz führt. "Vor Gott" herrscht kein Ansehen der Person, es bleibt also der prinzipielle Status des Menschen als Mitglied der Gemeinschaft gewahrt. Indem er jedoch für schuldhaftes Tun verantwortlich ist, steht er in umso engerer Verbindung zu der Tat, sie lastet auf ihm.
Item Type: | Article |
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Subjects: | Philosophie > Geschichte der Philosophie > b) Mittelalter Philosophie > Philosophische Disziplinen > Allgemeine Ethik |
Depositing User: | naked Cand naked Candice Michelle naked Candice Michelle |
Date Deposited: | 06 Dec 2020 15:15 |
Last Modified: | 06 Dec 2020 15:15 |
URI: | http://sammelpunkt.philo.at/id/eprint/3258 |